von Michelle Sensel | 25 Mai 2017 | Kategorie: Ratgeber

Die 5 wichtigsten Versicherungen beim Hausbau

Versicherung Hausbau
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Es gibt viele Probleme, die während des Hausbaus auf Bauherren zukommen können. Der Rohbau ist einigen Gefahren ausgesetzt. Ob es um Naturgewalten oder Fehler beim Bau geht, ist egal. Auch die Baustelle selbst ist eine Gefahrenquelle für Passanten und Bauarbeiter. Schnell können immense Kosten auf die Bauherren zukommen. Nicht aber, wenn sie entsprechende Versicherungen abgeschlossen haben.

Versicherungen beim Hausbau

Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Bauherren oder Immobilieneigentümer gibt es nicht. Dennoch sollten Bauherren während des Hausbaus nicht auf Versicherungen verzichten und oftmals können sie das faktisch ohnehin nicht. Viele Banken verlangen von Kreditnehmern, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Ohne diese Versicherung gibt es keinen Kredit. Andere Versicherungen decken das finanzielle Risiko der Bauherren ab, wenn Personen auf der Baustelle zu Schaden kommen sollten. Wichtig ist, sich nicht nur abzusichern, wenn das Haus steht, sondern schon während des Baus.

  • Bauherrenhaftpflicht

    Die Bauherrenhaftpflicht haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von der Baustelle ausgehen. Sie kommt beispielsweise dafür auf, wenn ein Fußgänger auf dem Gehweg ausrutscht, weil dieser nicht sorgfältig gereinigt wurde. Oder sobald jemand durch herabfallende Gegenstände verletzt wird. Allerdings kommt nicht jede Bauherrenhaftpflicht für den gleichen Schaden auf. Werden Bauherr oder private Helfer tätig, sollte er sich genauestens darüber informieren, in welchen Fällen die Versicherung tatsächlich zahlt. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke abzuschließen, auf denen noch nicht gebaut wird. Schäden, die durch einen umstürzenden Baum entstanden sind, sind somit versichert.

  • Bauleistungsversicherung

    Sofern sich das Haus in der Roh-, Aus- oder Umbauphase befindet, zahlt die Bauleistungsversicherung für Schäden am Gebäude. Schäden, die durch höhere Gewalt, Konstruktions- und Materialfehler und Elemetarereignisse entstanden sind, sind durch die Versicherung abgedeckt. Auch für durch Vandalismus zerstörte fest eingebaute Teile oder Baumaterial kommt die Bauleistungsversicherung auf. Sie deckt dann die notwendigen Material- und Arbeitskosten ab, um den Bauzustand vor dem Schadenseintritt wieder herzustellen. Enthält die Baustelle große Glasflächen, sollte man zusätzlich eine Glasversicherung abschließen. Beschädigungen durch Bruch sind somit abgedeckt.

  • Feuerrohbauversicherung

    Nicht selten kommt es zu kleineren oder größeren Bränden auf der Baustelle. Feuer, Blitzeinschläge oder Explosionen am Rohbau werden durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Des Weiteren springt die Versicherung bei Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten ein und bezahlt Aufräum- und Abbruchkosten. Es kann sein, dass die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei ist, da sie oftmals Teil einer Wohngebäudeversicherung ist. Der Versicherungsschutz besteht oftmals für sechs bis 24 Monate. Sobald das Gebäude bezugsfertig ist, gilt die beitragspflichtige Gebäudeversicherung.

  • Restschuldversicherung

    Die Restschuldversicherung kann als eine Art Lebensversicherung gesehen werden, die indirekt an den Ratenkredit eines Annuitätendarlehens angepasst ist. Da die Restschuld Monat für Monat geringer wird, sinkt auch die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird. Diesen Zweck kann ebenso eine gängige Lebensversicherung erfüllen. Vor den finanziellen Folgen eines Schicksalsschlag wie Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit kann keine der beiden Versicherungen schützen. Für diese Fälle gibt es jeweils eigene Versicherungen.

  • Bauhelfer-Versicherung

    Beim Hausbau sind oftmals Freunde und Familienmitglieder der Bauherren wichtige helfende Hände. Versicherungstechnisch übernimmt der Bauherr die Verantwortung für den Schutz der freiwilligen Helfer. In den meisten Fällen sind sie per Gesetz gegen Arbeitsunfälle gesichert. Deshalb ist der Bauherr verpflichtet, Hilfskräfte bei der örtlichen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Des Weiteren muss er über die geleisteten Arbeitsstunden Buch führen. Tut er dies nicht, wird ein Bußgeld fällig und die BG Bau kann den Schaden auf den Bauherren abwälzen.

    Der Beitrag für die Unfallversicherung bei der BG Bau beträgt pro Arbeitsstunde eines Helfers zwischen einem und zwei Euro. Es empfiehlt sich des Weiteren, eine Bauhelfer-Versicherung abzuschließen. Anders als die Unfallversicherung der BG Bau gilt diese ebenso für den Bauherren und seinen Ehepartner. Um die Bauhelfer vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen, sollte jeder zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese deckt Gefälligkeitsschäden, wie Sach- und Personenschäden ab, die bei der Arbeit auf der Baustelle entstehen.

Fazit

All diese Versicherungen sind ein Teil dieser, die rund um das Haus abgeschlossen werden sollten. Vor dem Hausbau sind es diese fünf Versicherungen, die den Bauherren das Leben auf der Baustelle erleichtern werden. Passiert während des Baus ein Unfall und man ist nicht versichert, können immense Summen auf die Bauherren zukommen. Es empfiehlt sich, sich vor Beginn der Bauphase genauestens über Versicherungen zu informieren.

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