13 Jul 2017 | Kategorie: Finanzierung
Grunderwerbsteuer berechnen - Tipps zum Geld sparen
Die Grunderwerbsteuer kommt auf jeden Bauherren zu. Sie fällt an, sobald das Grundstück oder die Immobilie gekauft werden. Da sie zu den Nebenkosten beim Hausbau zählt, ist es wichtig sich ausgiebig über sie zu informieren. Tipps, wie man Geld sparen kann, finden Sie im Folgenden.
Grunderwerbsteuer berechnen
Die Grunderwerbsteuer kann mithilfe einer einfachen Formel berechnet werden. Der notariell beglaubigte Kaufpreis wird mit dem aktuellen Steuersatz multipliziert. Möchten Sie beispielsweise ein Einfamilienhaus für 233.000 € in Bayern kaufen, dann müssen Sie den Steuersatz in diesem Bundesland in die Rechnung einbeziehen. Dieser liegt zurzeit bei 3,5 Prozent. Ihre Grunderwerbsteuer beläuft sich somit auf 8.155 €.
Grunderwerbsteuer = notariell beglaubigter Kaufpreis * aktueller Steuersatz im Bundesland
Höhe der Grunderwerbsteuer 2017
Die Grunderwerbsteuer basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz und wird vom Land erhoben, das die Steuer an die Kommunen weiterreichen kann. Aus diesem Grund variiert der Steuersatz von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Bayern und Sachsen sind die Steuersätze am niedrigsten. Im Jahr 2017 sieht die Höhe der Grunderwerbsteuer in allen Bundesländern wie folgt aus:
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Bayern | 3.5% |
Baden-Württemberg | 5,0% |
Berlin | 6.0% |
Brandenburg | 6.5% |
Bremen | 5,0% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 6,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0% |
Niedersachen | 5.0% |
Nordrheinwestfalen | 6.5% |
Saarland | 6,5% |
Sachsen | 5,0% |
Sachsen-Anhalt | 6,5% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 6,5% |
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn eine Immobilie gekauft wird. Per Gesetz ist festgelegt, dass Eigentümer und Erwerber Steuerschuldner sind. Aus diesem Grund muss im notariell beurkundigten Kaufvertrag feststehen, wer die Zahlung der Steuer letztendlich übernehmen muss. Im Normalfall wird der Käufer in die Verantwortung gestellt. Das Finanzamt schickt nach Ankunft des Kaufvertrags dem Zahler den Grunderwerbsteuerbescheid zu.
Die Zahlung muss innerhalb eines Monats erfolgen, damit das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen kann. Diese ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. In Ausnahmefällen kann das Amt eine längere Zahlungsfrist setzen. Es ist jedoch im Sinne des Käufers, diese bürokratische Hürde schnell zu meistern, damit die Immobilie schnellstmöglich übertragen werden kann. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Finanzamt eine Bestätigung aus, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung ins Grundbuch bestehen.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
In einigen Fällen fällt tatsächlich keine Grunderwerbsteuer an. Es handelt sich um Ausnahmefälle, die in den häufigsten Fällen innerhalb der Familie stattfinden oder wenn es sich um ein günstiges Objekt handelt. Bei vererbten und geschenkten Objekten sollte man zusätzlich das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Augenschein nehmen, da zum Teil doch Steuerzahlungen anfallen können. In folgenden Fällen wird normalerweise keine Grunderwerbsteuer fällig:
Das Objekt wird an einen Ehepartner verkauft
Das Objekt wird an Kind oder Eltern verkauft
Die Immobilie wird an Verwandtschaft 1. Grades verschenkt
Das Objekt wird zwischen Erben aufgeteilt
Das Objekt kostet weniger als 2.500 €
Geld sparen bei der Grunderwerbsteuer
Die Grundwerbssteuer ist für alle Käufer eines Grundstücks Pflicht. Wer jedoch bei der Angabe des Kaufpreises und der Steuererklärung einige Details beachtet, kann viel Geld sparen.
Die richtigen Kosten angeben
Durch die Angabe der korrekten Hauskosten kann man bei der Grunderwerbsteuer Geld sparen. Da sie sich wie erwähnt aus Steuersatz und Kaufpreis zusammensetzt, muss man wissen, wie man diesen verringern kann. Alles was ausgebaut und eingebaut werden kann, gilt nicht als Kaufpreis und kann herausgerechnet werden. Dabei kann es sein, dass man rund 20.000 € vom Kaufpreis abziehen kann. Zu den abziehbaren Faktoren gehören Einrichtungsgegenstände wie Sauna, Einbaumöbel und Einbauküche. Den Anteil für die Einrichtung sollte man gut dokumentieren. Das Finanzamt könnte bei einem Abzug von mehr als 15 Prozent misstrauisch werden.
Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen
Wer sein Haus vermietet, kann alle Einnahmen versteuern und somit alle Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen der Kaufpreis und die Nebenkosten des Kaufs und damit die Grunderwerbsteuer. Abhängig vom Alter des Objekts kann man die Kosten über 50 Jahre verteilt als Abschreibung geltend machen. Dies gilt nicht bei Eigennutzung. Es besteht jedoch die Möglichkeit das Haus zunächst zu vermieten und später selbst einzuziehen. Wer einen Teil des Hauses vermietet, kann die Kosten anteilig steuerlich absetzen. Für die Abschreibung der Kosten werden der Wert des vermieteten und des selbstgenutzen Teils in Verhältnis zueinander gesetzt.
Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer klingen so gleich, dass man sie schwer auseinanderhalten kann. Beide sind wichtig für die künftigen Immobilienbesitzer. Wie wir wissen, wird die Grunderwerbsteuer fällig, sobald ein Grund erworben wird. Kauft jemand ein Objekt, muss er diese Steuer zahlen. Die Grundsteuer wird bei Grundbesitz geltend gemacht. Die Grunderwerbsteuer ist somit eine einmalige Zahlung, die beim Kauf getätigt werden muss, während die Grundsteuer jährlich gezahlt werden muss. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und basiert gesetzlich auf dem Grundsteuerrecht.
Fazit
Um die Grunderwerbsteuer kommt man nicht herum. Zumindest nicht, wenn das Haus nicht gerade in der Familie bleibt oder unter 2.500 € kostet. Wichtig ist, dass man sich über seine Rechte informiert, damit man dort spart, wo es einem zusteht.